Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oder-Spree Immobilien – Inh. Torsten Sandmann
August- Bebelstr. 131 15517 Fürstenwalde
E-Mail: kontakt@spree.immo
1. Die oben genannte Firma (nachfolgend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen einen Maklerlohn (Provision/Maklerlohn) tätig. Der Provisionsanspruch ist mit dem Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Abschluss auf vertragsgemäßen Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages. Kunde dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter. Beim Mieter (Wohnimmobilien) sind die Bestimmungen des Besteller Prinzips für Wohnungssuchende zu beachten und einzuhalten. Das heißt: Bei einem Mietvertrag ist die Provision nur fällig, wenn der Wohnungsuchende vorab einen Suchauftrag beim Makler gestellt hat, eine Provision vereinbart wurde, der Makler daraufhin Wohnungsimmobilienangebote einholt und dem Wohnungssuchenden erfolgreich vermittelt. Voraussetzung ist, dass das Mietobjekt vorher nicht im Maklerangebot bestand. Beim Hauptvertrag ist ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu verstehen.
2. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit des Maklers erfolgt durch Objektinformationen, Unterlagen, etc. vom Kunden (Eigentümer/Veräußerer /Vermieter) bzw. von einem, vom Verkäufer beauftragten Dritten. Daher übernimmt der Makler keine Haftung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es ist Sache des Kunden (Interessenten) diese Angaben selbst zu überprüfen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Ansonsten sind die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
3. Der Kunde unterstützt nach bestem Wissen und Gewissen den Makler durch Überlassen von Informationen, Auskünften, Unterlagen oder Erfahrungen, um somit dem Makler einen reibungslosen und optimalen Vermarktungsablauf zu ermöglichen.
4. Sämtliche Informationen und Unterlagen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, die der Kunde (Interessent) vom Makler erhält, sind einzig und allein für ihn bestimmt. Der Kunde (Interessent) verpflichtet sich, alle Angebote und Nachweise des Maklers streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Auftraggebers oder mit dem Kunden (Interessenten) gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen. Gibt der Kunde (Interessent) das Angebot bzw. den Nachweis an einen Dritten weiter und schließt dieser das nachgewiesene Geschäft ab, so schuldet der Kunde (Interessent) dem Makler die vereinbarte Provision plus MwSt.
5. Um dem Makler die Möglichkeit zu gegeben, prüfen zu können, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist, teilt der Kunde (Eigentümer/Veräußerer) dem Makler vor Abschluss des Hauptvertrages den Kaufpreis/Mietpreis mit und nennt dem Makler den Käufer mit Namen und Adresse, mit dem der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Einsicht in das Grundbuch wird 12 Monate nach Abschluss des Hauptvertrages vereinbart.
6. Sollte der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben werden, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers nicht.
7. Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt dem Kunden (Interessenten) bereits bekannt, so ist der Kunde (Interessent) verpflichtet, spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Dazu reicht ein Schreiben, z. B. eine eMail an: kontakt@spree.immo. Widerspricht der Kunde (Interessent) nicht, so ist ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis zu berufen. Bei einem, danach zustande kommenden Hauptvertrag, verpflichtet sich der Kunde (Interessent) die Maklerprovision, zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
8. Bei einem zu vermittelnden Kaufvertrag darf der Makler sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
9. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist für den Makler im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
10. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.
11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Makler die auftragsbezogenen Daten elektronisch speichert. Dabei werden die Bestimmungen der DSGVO und der gesetzlichen Regelungen beachtet und angewendet. Hiermit sind Sie einverstanden, dass die hier angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden. Die Speicherung dient ausschließlich zur Bearbeitung, die Sie jederzeit widerrufen können und damit die Daten sofort gelöscht werden, sofern eine Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Für Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Eingaben und Widerrufsmöglichkeiten, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
12. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Das gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil ungültig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen wirksam. Die jeweils ungültige oder unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.